
By Walter Kaskel
ISBN-10: 3662392380
ISBN-13: 9783662392386
ISBN-10: 3662402521
ISBN-13: 9783662402528
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet files mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Read Online or Download Begnadigung im ehrengerichtlichen Verfahren der freien Berufsstände: Inaugural-Dissertation PDF
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Begnadigung; gesetzliche Grundlagen und Wesen. 23 Im Reiche ist das Begnadigungsrecht in einzelnen, gesetzlich bestimmten Fällen3 ) dem Kaiser übertragen. Das Begnadigungsrecht der Einzelstaaten erstreckt sich unstreitig auch auf die Entscheidungen der Bundesstaatlichen Disziplinarbehörden4), und für die Reichsbeamten ist im Reichsbeamtengesetz § 118 dem Kaiser ausdrücklich die Befugnis übertragen, die von den Disziplinarbebörden verhängten Strafen zu erlassen oder zu mildern. Y gl. indessen für Schwarzburg-Hudolstad t die Verordnung vom 30.
II. Ausübung selbst nur durch die hierzu berufenen Organe möglich, d. h. nach § 1 GVG. die ordentlichen und besonderen Gerichte. Hierzu gehört aber das Staatsoberhaupt nicht 3). Auch wird das Urteil selbst durch die Begnadigung nicht aufgehoben und durch ein anderes ersetzt'), sondern nur der Eintritt gewisser Folgen verhindert, während das Urteil als solches bestehen und der Verurteilte verurteilt bleibt (vgl. §§ 245, 250 Nr. Abänderung des Urteils in höherer Instanz, sondern nur der Vollzug des Urteils ist Gegenstand der Gnade.
Andererseits tatsächlich die Vorstände der Anwaltskammern sich bisweilen zu gemeinsamer Beratung vereinigen~), ist unerheblich, da es sich hier um keine rechtliche Institution handelt. Bezüglich der Patentanwälte ist eine Organisation des b) ganzen Standes, etwa in Gestalt einer Patentanwaltskammer, bei Beratung des Gesetzes im Reichstag sowohl in der Kommission wie im Plenum ausdrücklich abgelehnt worden. Ebensowenig bildet die Gesamtheit der Besucher einer c) Börse eine juristische Person: Die Errichtung einer Börse, d.
Begnadigung im ehrengerichtlichen Verfahren der freien Berufsstände: Inaugural-Dissertation by Walter Kaskel
by Thomas
4.2